Umwelttechnische Genehmigungen

In der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) sind Abfälle mit einer sechsstelligen Schlüsselnummer und Abfallbezeichnung aufgeführt. Bei Schlüsselnummern mit einem Sternchen (*) handelt es sich um gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Den Listen entnehmen Sie bitte die Schlüsselnummern, für die Volmer Betonwerk eine Annahmegenehmigung besitzt. Die entsprechenden Genehmigungen sind von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgestellt worden.

Die Abfälle werden in unseren Anlagen nach Inertisierung und/oder Konditionierung mit mineralischen Rohstoffen und Bindemitteln zu wirtschaftlich sinnvollen Formstücken (Briketts) verpresst und dem Erzeuger 1:1 wieder zugeführt. Danach können sie in die verschiedenen Schmelzagregate chargiert werden. Handelt es sich um gefährliche Abfälle, wird die Annahme über das eAN-Verfahren dokumentiert und Erzeuger und Menge ausgewiesen. Über die Maschinenrezepturen und die Wiegekarten werden die Stoffkreisläufe lückenlos bilanziert und garantiert.

Regelmäßige Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen mit dem Ingenieurbüro Lingsch für Arbeitssicherheit und unserem Werksarzt sowie regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter sichern den verantwortungsvollen Umgang mit den Abfällen.

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015.